zuhause gut versorgt werden.

 

 

Häusliche Alten- und

Krankenpflege

 +

 Hauswirtschaftliche Unterstützung

älterer, kranker und Menschen mit Behinderung

+

 Betreuung für Menschen

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

 +

 Familienhilfe zur Entlastung

der Eltern und Weiterführung

des Haushalts

 +

 Professionelle - und

individuelle Pflegeberatung

 +

Ambulanter Pflegedienst

Hauspflege Reutlingen gGmbH


Wir wollen, dass es Ihnen gut geht.

 

Dafür tun wir alles, dass Sie in Zufriedenheit und Selbständigkeit bis ins hohe Alter zuhause und in
gewohnter Umgebung alt werden können.

 

Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen alle häuslichen Alten- und Krankenpflegeleistungen,
die Ihnen die nötige Unterstützung gewährleisten und Ihr Wohlbefinden steigern.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch alle  Leistungen der Familienpflege und der Nachbarschaftshilfe an.



 

Pflegeleistung
alle Leistungen der häuslichen
Alten- und Krankenpflege


 

Betreuung

Betreuung für Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- beispielsweise bei Demenz -



 

Familienpflege
Familienpflege
zum Wohle der Kinder und der ganzen Familie


 

Verhinderungspflege

Aktuelles & News seit Juli 2025 
[ aktualisiertes Gesetz ]

 

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung,
die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen,
wenn sie verhindert sind (z.B. wegen Krankheit, Urlaub).

Die Pflege kann dann durch uns erbracht werden und wird auch direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. 


Voraussetzungen

• Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2.

• Vorhandensein einer Hauptpflegeperson, die durch die Verhinderungspflege entlastet werden soll.

• Die Pflege muss im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfinden.

• Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.

 


 

Beratung nach § 37.3 SGB XI
lassen Sie sich fachkundig beraten !
für sich selbst + für Ihre Angehörigen.

 

 

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz,
ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen. 

Hinweis
Wer die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

 

 

 

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin

unter 07121 - 371811


wir wurden erneut mit der
Note 1 ausgezeichnet.

MDK-Prüfung
- Note 1 -