Fragen. Hilfestellung. Informationen.
Wer gut informiert ist,
kann sicherlich besser entscheiden.
Die Vereinsmitgliedschaft bietet Ihnen die Vorteile von kostenlosen Beratungen und Hilfestellungen im Bereich der Pflegeversicherung insbesondere der Beantragung des Pflegegrades.
Zusätzlich werden Sie bevorzugt bei Inanspruchnahme von Leistungen der Hauspflege Reutlingen gGmbH.
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BMG [ aktueller Link ]
Bundesministerium für Gesundheit
Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege
Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen.
Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Das stärkt die Pflegenden und hält eine selbstbestimmte und würdevolle Pflege aufrecht.