wenn der Alltag
zu schwer wird

Betreuung

Betreuung für Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
-  beispielsweise bei Demenz

 

Pflegebedürftige haben den Wunsch nach alltäglichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder Lesen. Häufig sind sie jedoch nicht mehr in der Lage, diese Tätigkeiten selbstständig durchzuführen. Aus diesem Grund gibt es von der Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen. Damit können Pflegebedürftige Hilfen im Alltag finanzieren, die sie dabei unterstützen, ihren liebsten Aktivitäten im Alltag nachzugehen. 


Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gibt es die Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI.
Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag . Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.

Dieser Betrag gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger und liegt bei 131 Euro monatlich. 

Für diese Angebote können Pflegebedürftige die zusätzlichen Entlastungsleistungen unter anderem nutzen:

• Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen

z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung


• Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden

z.B. Begleitung außerhalb des Hauses wie beispielsweise Arztbesuche, Einkaufen, Termine bei Behörden


• Unterstützung im Haushalt

z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung 


• Betreuungsleistungen

z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Puzzle, Backen, Kochen oder aber auch einfach Gespräche führen.


• Demenzbetreuung 
Bei der Demenzbetreuung kommt es vor allem darauf an, sich auf die individuellen Bedürfnisse des demenzerkrankten Menschen einzulassen und die körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten des Betroffenen zu erhalten und zu fördern. 

 


wir bieten
Betreuung für Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz

und auch stundenweise Betreuung

zur Entlastung pflegender Angehöriger


wir sind für Sie da.