wir bieten alle Leistungen
der häuslichen
Alten- und Krankenpflege
Grundpflege
gemäß der Pflegeversicherung
wir bieten sämtliche Leistungen
der Pflegeversicherung wie
- Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
- Inkontinenzversorgung
- sämtliche Prophylaxen
Behandlungspflege
nach ärztlicher Verordnung
außerdem übernehmen wir alle
Leistungsmodule der Krankenkasse wie
- Medikamentengabe
- Medikamentenüberwachung
- Wundversorgung / Verbandswechsel
- Injektionen
- Vitalzeichenüberwachung
Verhinderungspflege
Aktuelles & News seit Juli 2025 [ aktualisiertes Gesetz ]
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung,
die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, wenn sie verhindert sind
(z.B. wegen Krankheit, Urlaub).
Die Pflege kann dann durch uns erbracht werden und wird auch direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Voraussetzungen
• Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2
• Vorhandensein einer Hauptpflegeperson, die durch die Verhinderungspflege entlastet werden soll
• Die Pflege muss im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfinden
• Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden
Beratung [ nach § 37.3 SGB XI ]
lassen Sie sich fachkundig beraten !
für sich selbst + für Ihre Angehörigen
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen.
Hinweis
Wer die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.