wir bieten alle Leistungen
der häuslichen
Alten- und Krankenpflege

 

 

 


Pflegeleistung

 

 

 

 



Grundpflege

gemäß der Pflegeversicherung

wir bieten sämtliche Leistungen
der Pflegeversicherung wie
- Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
- Inkontinenzversorgung
- sämtliche Prophylaxen


Behandlungspflege

nach ärztlicher Verordnung

 

 außerdem übernehmen wir alle

 Leistungsmodule der Krankenkasse wie

 - Medikamentengabe

 - Medikamentenüberwachung

 - Wundversorgung / Verbandswechsel

 - Injektionen

 - Vitalzeichenüberwachung


Verhinderungspflege
Aktuelles & News seit Juli 2025  [ aktualisiertes Gesetz ]

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung,
die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, wenn sie verhindert sind
(z.B. wegen Krankheit, Urlaub).

Die Pflege kann dann durch uns erbracht werden und wird auch direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. 


Voraussetzungen

• Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2

• Vorhandensein einer Hauptpflegeperson, die durch die Verhinderungspflege entlastet werden soll

• Die Pflege muss im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfinden

• Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden  


Beratung  [ nach § 37.3 SGB XI ]
lassen Sie sich fachkundig beraten ! 

für sich selbst + für Ihre Angehörigen

 

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen. 

 

Hinweis
Wer die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

 

wir sind für Sie da.